Die Naturheilpraxis für Traditionelle Chinesische Medizin in Bonn

Kostenübernahme

Krankenkassen-Patienten werden als Selbstzahler behandelt. Nach Wunsch werden die Behandlungskosten in einer Rechnung aufgeführt.

Für Privat-Versicherte besteht seitens ihrer Krankenversicherung und / oder Beihilfestelle im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder der Beihilfebestimmungen eine Leistungszusage für die Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen bei Krankheit. In welcher Höhe die Kosten der TCM-Behandlung erstattet werden, ist von dem jeweiligen Kostenträger und Tarif abhängig.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch mich gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).